Heimatblatt Nr. 39

Titelbild

Joh. Gerhard Heinr. Utsch, sein Vater war der Jäger aus Kurpfalz, Miniatur von Gerhard von Kügelgen (Sammlung Emma Wasum)

Inhaltsverzeichnis

  • Erstkommunion 1953
  • Viertäler Nachrichten
  • Als auch am Rhein der Teufel die Menschen verhexte
  • Burgruine Stahlberg Leseprobe
  • Eberhard von Stahleck
  • Das Jahr ohne Sommer
  • Pumpspeicherwerk Niederheimbach in Planung
  • Meine Erlebnisse beim Finanzamt St. Goar Leseprobe

Leseprobe

Leseprobe  Burgruine Stahlberg / Hundert Jahre im Besitz des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz

[Autor: Walter Zahn]

Am Ausgang des Steeger Tals liegt auf einem Bergsporn die Burgruine Stahlberg. Der "Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz" ist in diesem Jahr nunmehr einhundert Jahre im Besitz der Ruine Stahlberg. Dieser Artikel soll sich daher weniger mit der Geschichte der Burg, sondern mit den Besitzverhältnissen und dem Wirken des Rheinischen Vereins befassen.

Die Entstehungszeit der Burg liegt weitgehend im Dunkeln. Lange ging man davon aus, dass sie zur selben Zeit wie Burg Fürstenberg in Rheindiebach, also etwa um das Jahr 1219, entstanden sei.

Im Rahmen einer bauhistorischen Untersuchung wurden im Jahr 2004 vier Holzproben aus drei verschiedenen Bauteilen der Ruine für eine dendrochronologische Untersuchung herausgenommen. Die erste Probe stammt vom Ende eines als Ringanker in den Mauerfuß eingesetzten Eichenbalkens aus dem rechteckigen Bergfried. Die Untersuchung ergab, dass der Baum für den Ringanker etwa in den Jahren 1158-1166 gefällt und dann wahrscheinlich im Folgejahr verbaut wurde.

Die zweite und dritte Probe wurde von Balken entnommen, die sich an dem in etwa 9 Metern Höhe befindlichen Turmzugang als Türschwelle bzw. als Unterzug im Inneren des Zugangs befanden. Das Untersuchungsergebnis bei der aus dem Türschwellenbalken entnommenen Probe ergab, dass der Baum während der Vegetationsruhe des Jahres 1164/65 geschlagen und vermutlich im Laufe des Jahres 1165 eingebaut wurde. Die Probe drei aus dem Unterzugbalken im Bereich des Zugangs wie auch die Probe vier aus der Ringmauer neben dem Toreingang am Rundturm, erlaubten aufgrund zu weniger Jahresringe keine sichere Datierung.

Im Gegensatz zur heutigen Zeit, wo Holz erst nach einer Ablagerungszeit als Baumaterial verwendet wird, verarbeitete man im Mittelalter im allgemeinen noch grünes Holz, das mit den damaligen Arbeitsgeräten problemlos zugerichtet werden konnte.

Da das gesamte Viertälergebiet schon lange zum Erzbistum Köln gehörte, könnte der Kölner Erzbischof Reinald von Dassel (Eb von 1159-1167) oder Philipp von Heinsberg (Eb von 1167-1191) die Errichtung der Burg Stahlberg in Auftrag gegeben haben.

Die urkundliche Ersterwähnung im Jahre 1243 erfolgt anlässlich der Verlehnung von Burg Stahlberg und Fürstenberg durch den Kölner Erzbischof Conrad von Hochstaden an den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach, Herzog von Bayern, der dadurch seinen weltlichen Einfluss im Viertälergebiet festigt.

Im Jahr 1294 wurde Stahlberg anlässlich der Heirat von Pfalzgraf Rudolf mit Mechthild für drei Jahre an König Adolph von Nassau verpfändet.

Zur Finanzierung seiner Königswahl und Kaiserkrönung verpfändete der Pfalzgraf Ludwig der Bayer am 17. Dezember 1314 u. a. die Burgen Stahleck und Stahlberg mit Bacharach für 58300 Pfund Heller an den Erzbischof Balduin von Trier und seinen Onkel, den König Johann von Böhmen. Neben weiteren kurzfristigen Verpfändungen in dieser Zeit fielen die Objekte, wie 1342 vertragsgemäß festgelegt, erst nach dem Ableben Balduins im Jahr 1354 wieder an die Pfalzgrafschaft zurück. Durch die Einsetzung eines Viertälerrates am 4. Mai des Jahres 1356 schmälerten die beiden Pfalzgrafen Ruprecht I. (der Ältere) und Ruprecht II. (der Jüngere) wiederum die angestammten Rechte Kurkölns. Stahlberg wurde in die pfälzischen Fideikommisse (Einrichtung des deutschen Rechts, wonach Familienvermögen, in der Regel Grundbesitz, geschlossen in der Hand eines Familienmitglieds blieb) von 1357, 1368 und 1378 aufgenommen und in der Rupertinischen Konstitution von 1395 bestätigt. 1372 belehnte Erzbischof Friedrich von Köln Pfalzgraf Ruprecht II. d. J. mit Burg Stahleck. In einem späteren Schriftstück Kurkölns ist nochmals eine Belehnung des Pfalzgrafen mit dem gesamten Viertälergebiet, außer den kurkölnischen Gerechtsamen, in den Jahren 1700 und 1727 angeführt. Obwohl die kurkölnische Lehnshoheit fortbestand, wurden die kurkölnischen Rechte immer mehr ausgehöhlt und durch das Oberamt Bacharach missachtet, sodass die Burgen, wie auch das gesamte Viertälergebiet, immer mehr in den pfalzgräflichen Machtbereich kamen.

Nach der Französischen Revolution von 1789 brachen zwischen Frankreich und dem Reich die so genannten Revolutionskriege aus. Die Kurpfalz verhielt sich in dieser Auseinandersetzung offiziell neutral.

Im Oktober 1792 eroberten die Franzosen unter General Custine die Festung Mainz, die 1793 von alliierten preußischen und österreichischen Truppen wieder befreit wurde. Im Jahr darauf belagerten die Franzosen die Festung erneut, konnten sie aber nicht wieder erobern. Dafür kontrollierten sie den gesamten linksrheinischen Raum. Im Gefolge ihrer militärischen Erfolge versuchten die Franzosen, die Errungenschaften der Revolution auch in den eroberten Gebieten einzuführen.

Im Frieden von Campo Formio, 1797, wurde die Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich durch Österreich anerkannt, die damit faktisch Teil des französischen Staates waren. Im Frieden von Lunéville 1801 stimmte das Reich dieser Regelung zu. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden die Territorien für ihre linksrheinischen Gebietsverluste entschädigt. Das Jahr 1806 markiert das offizielle Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Im Wiener Kongress (1814/15) wurden die früher beherrschenden Territorien Kurmainz und Kurpfalz nicht mehr berücksichtigt. Das Viertälergebiet fiel an Preußen.

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Leseprobe  Meine Erlebnisse beim Finanzamt St. Goar 1938-1945 (Teil 2)

[Autorin: Wilma Eichner (Leininger)]

Oberinspektor Willems, unser dritter Chef
Er war der Vertreter, außerdem Chef der Betriebsprüfung. Ihn mochten wir alle und wir freuten uns, als er 1941 Amtsleiter wurde. Er war kollegial, gerecht, sachlich und pünktlich. Wenn wir morgens von allen Seiten kommend dem Eingang zustrebten, stand er schon in der geöffneten Tür und nahm uns mit ermunternden Worten in Empfang: "Na, dann wollen wir mal wieder!" Von seinen Vorgängern waren wir das nicht gewohnt.

Unsere Arbeitszeit umfasste 48 Stunden, dann kletterte sie auf 51 Stunden und während des "totalen Krieges" auf 61 Stunden! Diese Zeiten hielt er auch so ein.

Die Haltung den Steuerpflichtigen gegenüber war eine andere als die von vielen Kollegen. Seine Aussage: "Nicht von vornherein den Steuerzahler als Sünder ansehen, sondern ihn belehren, wie es richtig gemacht werden muss." Er schaffte sozusagen das Feindbild ab. Er hatte damit mehr Erfolg als manche Kollegen. Ich selbst erlebte es bei meiner eigenen Arbeit, als ich 1942 in den Außendienst geschickt wurde. Der Samstag war ein voller Arbeitstag, an dem man im Amt erschien, nachdem man eine Woche draußen war. Mein erster Gang am Samstagmorgen war der zum Chef und berichten, und meisten mit etwas Stolz: Die "Mehrergebnisse"! Man möge mir verzeihen. Dann hörte ich von ihm den Satz, den ich nie vergessen werde: "Ich möchte auch mal von Ihnen hören, dass ein Steuerpflichtiger auch Fehler zu seinen Ungunsten gemacht hat; auch darauf müssen Sie achten!" Vielleicht wollte er mir einen Dämpfer geben, aber in der Ausbildungszeit hatte keiner der Ausbilder darauf hingewiesen.

Bald darauf hatte ich tatsächlich einen solchen Fall. Eine Firma arbeitete im besetzten Frankreich und hatte alle Einnahmen umsatzversteuert. Da diese Einnahmen umsatzsteuerfrei waren, hatte ich ein "Minderergebnis" und die Firma erhielt eine hohe Rückzahlung.

Wie schon erwähnt, war Willems die Pünktlichkeit selber. Aber einmal erlaubte er sich einen freien Nachmittag. Es war Sommer und herrliches Wetter. Angeln, das war sein Freizeitvergnügen. Dem wollte er nachgehen. Er verließ das Amt, beobachtet von seinen Vertretern.

Der erste, der in mein Büro kam, war StI M.: "Ist der Chef da?"
"Nein, der ist heute Nachmittag nicht da." Er ging und verließ das Gebäude.
Der zweite, StI H.: "Ist der Chef da?"
"Nein, der ist nicht da."
Er ging ebenfalls.
Der dritte, StI L.: "Ist der Chef da?"
"Nein, der ist nicht da."

Alle machten die Eingangstür hinter sich zu. Das war ja alles nicht so tragisch. Warum sollten die sonst so fleißigen Kollegen nicht auch mal was Verbotenes tun? Aber da stand plötzlich ein streng blickender, vornehm angezogener Herr in der Tür zu meinem Büro. Er stellte sich vor, kurz und knapp: "OstI .. von der OFD Köln, ich habe den Auftrag, das Amt zu prüfen!" Oh, was mache ich jetzt; wie verhalte ich mich? "Es tut mir leid, der Amtsleiter ist heute dienstlich unterwegs."

...

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